Caravanspiegel Pflicht?

Spieglein, Spieglein ...
Sind Spiegel-Verbreiterungen Pflicht? Mit unserem VW
Bus T4 können wir bequem am Wohnanhänger vorbeischauen.
Unser Händler sagt, das das auch genügt. Ich meine aber
gelesen zu haben, wonach Zusatzspiegel Pflicht seien.
Ronald Scholz, Freiburg
Die Notwendigkeit der Spiegelverbreiterungen ergibt
sich aus Paragraph 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
in dem es unter anderem heisst: „Kraftfahrzeuge müssen
Spiegel haben, die so beschaffen sind, dass der Fahrzeugführer
nach rückwärts und seitwärts – auch beim Mitführen von
Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge
beobachten kann.“

Da der Caravanspiegel in aller Regel deutlich breiter
ist als der Zugwagen, sind so genannte Tote Winkel durch
die serienmäßigen Außenspiegel absolut unvermeidbar.
Paragraph 9 der Straßenverkehrsordnung fordert außerdem,
dass beim Wenden, Abbiegen und Rückwärtsfahren eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen
ist. Der Einweiser allein genügt dafür aber kaum, weil
seine Winke durch die PKW Außenspiegel lediglich stückweise
beim Fahrer ankommen. Nur in zwei Fällen können Zusatzspiegel
entbehrlich sein: 1. Wenn ein schmaler Caravan den Zugwagen
seitlich nicht überragt (somit die PKW Außenspiegel
nicht behindert) und 2. wenn Sie als Fahrer die Straße
über einen Klappcaravan hinweg im Innenspiegel beobachten
können.

Auf starre Caravans trifft das normalerweise nicht zu,
denn selbst wenn Innenspiegel und Caravanfenster auf
gleicher Höhe liegen, wird in der Regel nur eine Sichtlücke
auf die rückwärtige Straßenszene geboten. Es bleiben
also tote Winkel.