Caravanspiegel Pflicht? 
Spieglein, Spieglein ...
Sind Spiegel-Verbreiterungen Pflicht? Mit unserem
VW Bus T4 können wir bequem am Wohnanhänger vorbeischauen. Unser Händler sagt,
das das auch genügt. Ich meine aber gelesen zu haben, wonach Zusatzspiegel Pflicht
seien.
Ronald
Scholz, Freiburg
Die Notwendigkeit der Spiegelverbreiterungen ergibt sich aus Paragraph 56 der
StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), in dem es unter anderem heisst: "Kraftfahrzeuge
müssen Spiegel haben, die so beschaffen sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts
und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen
Verkehrsvorgänge beobachten kann."

Da der Caravanspiegel in aller Regel deutlich breiter ist als der Zugwagen, sind
so genannte Tote Winkel durch die serienmäßigen Außenspiegel absolut unvermeidbar.
Paragraph 9 der Straßenverkehrsordnung fordert außerdem, dass beim Wenden, Abbiegen
und Rückwärtsfahren eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen
ist. Der Einweiser allein genügt dafür aber kaum, weil seine Winke durch die PKW
Außenspiegel lediglich stückweise beim Fahrer ankommen. Nur in zwei Fällen können
Zusatzspiegel entbehrlich sein: 1. Wenn ein schmaler Caravan den Zugwagen seitlich
nicht überragt (somit die PKW Außenspiegel nicht behindert) und 2. wenn Sie als
Fahrer die Straße über einen Klappcaravan hinweg im Innenspiegel beobachten können.

Auf starre Caravans trifft
das normalerweise nicht zu, denn selbst wenn Innenspiegel und Caravanfenster auf
gleicher Höhe liegen, wird in der Regel nur eine Sichtlücke auf die rückwärtige
Straßenszene geboten. Es bleiben also tote Winkel.